Fördermittelberatung

Beratungskonzept mit Planungssicherheit

Nutzen Sie unsere Expertise und erhalten vorab
eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Projektes

Wir bieten ein risikofreies Rundum-Sorglospaket der Fördermittelbeantragung. Unsere Leistung umfasst die Antragsstellung, das Energiekonzept, den Mittelabruf und das Nachweisverfahren Ihres Projektes. Unser erfolgsorientiertes Beratungskonzept gewährt Ihnen den maximalen Erfolg auf Fördermittel und gibt Ihnen Planungssicherheit.

Ihr Weg zur Förderung in 3 Schritten

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Rufen Sie uns an oder schildern Sie uns Ihr Projekt per E-Mail.

Sie erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung

Wir ermitteln unverbindlich die passende Förderung für Ihr Projekt.

Erfolgsprämie - Entscheiden Sie ohne Risiko

Wir berechnen Ihnen erst bei einem positiven Bewilligungsbescheid ein Honorar für unsere Beratung.

Warum sind die Fördermittelberater der EGT für Sie wichtig?

Sie wissen welche Anlagen und Geräte Sie für Ihr Unternehmen benötigen. Um einen möglichen Zuschuss für Ihre Investition zu erhalten, benötigen Sie einen Überblick der unterschiedlichen Förderprogramme. Dabei ist eine Kenntnis der jeweiligen Richtlinien, um ein Scheitern der Antragstellung zu vermeiden, wichtig. In vielen Förderprogrammen wird ein zugelassener Energieberater oder Sachverständiger zur Erstellung von Energiekonzepten benötigt.

Mit unserem erfolgsbasierten Beratungskonzept sparen Sie Zeit und gehen auch kein Risiko ein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn Sie bereits eine kurze Skizze oder Vorhabenbeschreibung Ihres Projektes haben, so ist diese sehr hilfreich für die weitere Abschätzung. Gerne besprechen wir auch gemeinsam erste Möglichkeiten der Förderung von angedachten Projekten. Für die detailliertere Abschätzung benötigen wir die technischen Daten der Anlagen im Bestand und Angebote der neuen Anlagen. Dabei sind auch die Nutzungszeiten der Anlagen notwendig. Sofern ein Zuschuss auf Basis der De-Minimis Richtlinie in Anspruch genommen wird, sind Angaben der bereits geleisteten Zuschüsse der letzten drei Jahre mitzuteilen. Darüber hinaus sind auch Angaben zur Einteilung Ihres Unternehmens notwendig.

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